Nein, der Anwalt haftet nicht für alles
Das Saarländische Oberlandesgericht hatte sich mit einem Schadensersatzprozess gegen einen Anwalt wegen eines verlorenen Prozesses auseinanderzusetzen. Ein Anwalt hatte einen Prozess wegen Schadensersatzes wegen Verjährung verloren. Deswegen wollte der frühere Mandant nun Schadensersatz haben, da der Auftrag zur Geltendmachung der Ansprüche in unverjährter Zeit erteilt wurden.
