Man lernt immer wieder dazu
Heute habe ich eine Fortbildung für angehende Führungskräfte im Bereich Arbeitsrecht gehalten. Bei der Behandlung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen kam dann die Frage, die ich nicht aus dem Stegreif beantworten konnte: wie ist das mit der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Probezeit?