LTO berichtet über ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ( OLG Hamm: Hotelinhaber haftet für lebensgefährliches Missverständnis. In: Legal Tribune ONLINE, 23.11.2012, http://www.lto.de/persistent/a_id/7625/). Zwei Hotelgäste waren zu später (oder wohl eher zu früher Stunde) alkoholisiert von einer Weihnachtsfeier zurückgekehrt. Die Putzfrau, die offenbar nicht wusste, dass der Hotelier den Herren den Hotelschlüssel überlassen hatte, stellte sich den vermeintlichen Eindringlingen entgegen, die – obwohl sie einen Schlüssel hatten – and die Tür klopften und die Tür gegend en Widerstand der Reinigungskraft aufdrückten. Mangels deutscher Sprachkentnissend er Reinigungskraft war eine Aufklärung des Missverständnisses ncith möglich. In dem Streit verletzte die Reinigungskraft den einen Gast des Hotels tödlich und auch der andere erhielt mehrere Stichverletzungen und Prellungen.

Er verklagte den Hotelier auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dem kam das Oberlandesgericht Hamm nun nach und verurteilte den Hotelier zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 6.500 €.

Der Hotelier habe seine Verpflichtungen verletzt, weil der es unterlasen hatte, die Putzfrau über die später heimkehrenden Gäste zu informieren. Der Senat siht hier auch die kausalität und Zurechnungszusammenhang gegeben. Der konkrete Schadensverlauf sei vorliegend objektiv vorhersehbar und nach dem ge­wöhnlichen Verlauf der Dinge nicht völlig unwahrscheinlich gewesen; die Beklagten hätten durch ihr Verhalten eine besondere Gefahrsteigerung geschaffen und die Verletzungen des Klägers falle unter den Schutzzweck der Norm, so die Richter. Die Verpflichtung, dem Hotelgast Zugang zu dem von ihm gebuchten Zimmer zu verschaffen, beinhalte auch die Pflicht, diesen Zugang ungehindert und gefahrlos zu gewährleisten. Schäden, die der Hotelgast im unmittelbaren Zusam­menhang mit dem Zugangsvorgang zum Hotel erleide, seien daher vom Schutzzweck der vertraglichen Pflicht umfasst.

Auch ein eventuelles Mitverschulden des Gastes konnten die Richter nciht erkennen.

Merke also: Nicht sich mit der Putzfrau streiten!