Mediation-Saar

Unser Mediationsblog

Blick über den Tellerrand: Telefonieren am Steuer reicht nicht für die Kündigung

Ausgerechnet ein Krankenwagenfahrer hatte nicht nur gelegentlich am Steuer des Krankenwagens telefoniert. Dies wollte der französische Arbeitgeber nicht hinnehmen und kündigte dem Mitarbeiter wegen schwerer Vertragsverletzung. Das französische Kassationsgericht hat in einem Urteil vom 14.03.2012 in diesem Fall entschieden, dass dies für eine Kündigung nicht ausreicht. Hierbei hat das Gericht zwar festgestellt, dass der Arbeitnehmer

Weg mit diesen unnötigen Leitpfosten!

Gelegentlich treibt die Sparwut der öffentlichen Hand schon Blüten. Wie die Saarbrücker Zeitung hier berichtet, will der saarländische Landesbetrieb für Straßenbau das Geld für die Beschaffung von Leitpfosten und deren Unterhaltung einsparen. Das sind immerhin im Saarland 1,6 Millionen € pro Jahr. Aus diesem Grund wird nun ein Modellversuch durchgeführt. Der Landesbetrieb will ausprobieren, ob

Scheidungscoaching

Für viele Menschen ist eine Scheidung ein äußerst einschneidendes Erlebnis in ihrem Leben. Es müssen in diesem Zusammenhang weittragende Entscheidungen getroffen werden, über deren Auswirkungen man nicht so ganz im klaren ist. Oft wird über Unterhalt gestritten. Es geht darum, wo die Kinder ihren zukünftigen Lebensmittelpunkt haben sollen, wie das Umgangsrecht mit den Kindern ausgestaltet

Ganz schön teuer so ein Burn-Out

Wegen eines Beratungsauftrags musste ich mich gerade einmal mit den betrieblichen Kosten von Burn-Out beschäftigen. Das ist ganz schön heftig. Mittlerweile entfallen ca. 13,1 % der Fehltage auf psychische Erkrankungen (Quelle: Spiegel online). Der volkswirtschaftliche Schaden wird auf rund 6,3 Milliarden € jährlich geschätzt (Quelle: www.welt.de).

Dropbox für den Anwalt?

Die Inanspruchnahme von Cloud-Diensten wie etwa Dropbox durch Anwaltskanzleien ist wegen datenschutzrechtlicher Bedenken sehr umstritten. Dies gilt umso mehr, als für den Nutzer nicht erkennbar ist, wo der Server steht, auf dem die Daten gespeichert sind.

Wenn’s auf dem Parkplatz kracht

Die Anwaltskanzlei Ferner weist hier auf ihrem Blog auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 11.09.2012 hin. Dort wurde entschieden, dass jeder die Hälfte des Schadens tragen muss, wenn zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz rückwärts fahren, der eine auf der Fahrbahn und der andere aus einer Parklücke, und hierbei kollidieren.
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner