Blick über den Tellerrand: Telefonieren am Steuer reicht nicht für die Kündigung
Ausgerechnet ein Krankenwagenfahrer hatte nicht nur gelegentlich am Steuer des Krankenwagens telefoniert. Dies wollte der französische Arbeitgeber nicht hinnehmen und kündigte dem Mitarbeiter wegen schwerer Vertragsverletzung. Das französische Kassationsgericht hat in einem Urteil vom 14.03.2012 in diesem Fall entschieden, dass dies für eine Kündigung nicht ausreicht. Hierbei hat das Gericht zwar festgestellt, dass der Arbeitnehmer
