Autor: Gerfried Braune

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Der Mediationsvertrag

Die Stellungnahme von RA Olav Sydow „Wie man als Mediator die Anwälte der Parteien verprellt“ zu meinem Artikel „Mediation und Collaborative Law“ veranlasst mich, offenbar vorhandene Informationsdefizite hinsichtlich des Mediationsvertrages auszuräumen.

Mediation und Collaborative Law

Ich hatte unter dem Titel: Der 5. Weg zur Scheidung über die zumindest in Europa noch weitgehend unbekannte Methode „Collaborative Law“ zur Konfliktlösung berichtet. Einer der wichtigsten Grundsätze dieser Methode ist, dass sich die Beteiligten (also Klienten und Anwälte) verpflichten, die Gerichte möglichst nicht zu bemühen sondern eine einvernehmliche Lösung zu finden und dass die

Keine Mietminderungen wegen Verkehrslärms

Unter welchen Umständen kann möglicherweise die Miete wegen Verkehrslärms gemäß § 536 BGB gemindert werden? Mit dieser Frage musste sich der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Senat des Bundesgerichtshofs auseinandersetzen.

Kein pauschales bestreiten der Nebenkosten

In einer Presseerklärung weist das Amtsgericht München auf ein Urteil vom 27. Januar 2012 (Aktenzeichen: 472 C 26823/11) hin. In dem entschiedenen Rechtsstreit ging es um eine Nebenkostenabrechnung, die ein Mieter erhalten hatte. Der Mieter wollte den Nachzahlungsbetrag von 467 € nicht zahlen und begründete das damit, dass der Verbrauch viel zu hoch angesetzt worden

Vom Juristen zum Konfliktmanager

Leider werden an den juristischen Fakultäten in Deutschland “nur“ Juristen ausgebildet. Was meine ich damit? In aller Regel verlassen Leute die Uni, die nach dem ersten Staatsexamen sehr viel juristisches Wissen angehäuft haben. Themen wie etwa Konfliktlösung und Konflikttheorie haben Sie allenfalls am Rande gestreift. Dies sind Themen, die nicht examensrelevant sind.

32 Worte

Manchmal ist es geradezu vergnüglich, das Inhaltsverzeichnis des Bundesgesetzblattes durchzulesen. So wurde zum Beispiel in der aktuellen Ausgabe vom 13. Dezember 2012 die „Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrag und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz“
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