Durch Legal Tribune Online bin ich darauf aufmerksam geworden, dass die Stiftung Warentest untersucht hat, wie Mandanten ihre Anwälte suchen.
Immerhin kannten 26 % der Befragten bereits einen versierten Anwalt.Daneben war es immer noch die Weiterempfehlung durch Freunde und Bekannte, die in 22 % der Fälle zum Anwalt führte. Wer über diese Möglichkeiten noch keinen passenden Rechtsanwalt beauftragen konnte, nahm mit 15 % die Hilfe von Dr.Google & Co erfolgreich in Anspruch. Der Rest fragte seine Rechtsschutzversicherung (13 %), die Verbraucherzentrale oder den Mieterverein (7 %).
Die speziellen Anwaltssuchportale im Internet wurden nur von 3 % der Befragten genutzt, die Anwaltskammern wurden nur in 2 % um Auskunft gebeten. Insoweit verschweigt der Artikel bei LTO zugunsten des Anwaltssuchportals Anwalt24.de, das zu Wolters Kluwer Deutschland gehört, dass das Portal nicht besonders hervorgehoben wurde.
Aus der Umfrage ergibt sich, dass die Anwaltssuchportale bei der Suche bei den potentiellen Mandanten keine allzu große Rolle spielt. Ob es dann sinnvoll ist, hierfür nochmals Geld auszugeben, sollte sich jeder Anwalt angesichts dieses Ergebnisses fragen.
Ebenso interessant sind die Kriterien, nach denen die Befragten die Anwälte ausgesucht haben. Das erste Kriterium für die Auswahl der Anwälte ist zu 51 % die Qualifikation als Fachanwalt (wobei sich immer wieder die Frage stellt, ob die Mandanten bei manchen Problemen in der Lage sind, den richtigen Fachanwalt auszusuchen). Es folgt die Empfehlung durch eine vertrauenswürdige Person mit 15 %. Für 14 % der Befragten ist auch die örtliche Nähe zum Wohnort oder zum Arbeitsort maßgebend. Für 6 % der Befragten war die Möglichkeit eines schnellen ersten Termins wichtig und 5 % vertrauten der Empfehlung ihrer Rechtsschutzversicherung. 3 % schauten auf die Größe der Kanzlei und 2 % legten auf die Möglichkeit für ein telefonisches Vorgespräch wert.
Jeder vierte Befragte mit Rechtsschutzversicherung hatte schon einmal der Empfehlung durch die Rechtsschutzversicherung vertraut. Zufrieden hiermit waren 67 % der Befragten. Die Quote der zufriedenen Mandanten ist allerdings bei den selbst ausgewählten Mandanten mit 77 % deutlich höher. Gründe für die geringere Zufriedenheit war offenbar, dass die Vertragsanwälte der Versicherungen weniger Einsatz und Biss zeigten (ob das wohl an der Vergütungsvereinbarung mit der Versicherung liegt?)
Die Umfrage war sicherlich nicht unbedingt repräsentativ (es war eine Leserumfrage auf der Internetseite der Stiftung Warentest, die von ca. 1.200 Menschen beantwortet wurde), zeigt aber doch einen Trend auf. Jeder, der für seine Kanzlei Marketing betreibt (und das sollte eigentlich jeder Einzelanwalt per se sein), kann seine Schlüsse hieraus ziehen. Mund-zu-Mund Propaganda und zufriedene Mandanten sind sicherlich nach wie vor die beste Akquisitionsmethode. Allerdings sollte auch klar sein, dass eine Kanzlei, die bei Google nicht auftaucht, echte Wettbewerbsnachteile hat.
Das ist mal ein hilfreicher Lesetipp! Vielen Dank.
Die Unzufriedenheit mit den Partneranwälten der Rechtschutzversicherer kommt wohl auch daher, dass diese sich beim Versicherer verpflichtet haben, geringere Gebühren abzurechnen.