So geht das nicht Herr Staatsanwalt!
Das meint nach einem Bericht der Saarbrücker Zeitung vom heutigen Tag zumindest das Landgericht Saarbrücken. Es untersagte einem Staatsanwalt per einstweiliger Verfügung, einen Angeklagten als psychisch krank zu bezeichnen und dass der Angeklagte psychiatrisch zu untersuchen sei.
