Mediation-Saar

Unser Mediationsblog

Uups, da kam der Poller hoch

Die Fahrerin eines Kleintransporters fuhr zügig hinter einem anderen Fahrzeug durch die Ausfahrt eines Freizeitgeländes, die durch versenkbare Polleranlage geregelt ist. Es kam, wie es kommen musste, der Poller kam hoch, nachdem das erste Fahrzeug vorbei war und beschädigte den Kleintransporter. Der Eigentümer des Kleintransporters meinte nun, die Verkehrssicherungspflicht sei durch die konkrete Gestaltung der

Streitet euch weiter

Die Anordnung einer Familientherapie oder eine Verpflichtung zu psychologisch-pädagogischer Beratung oder Mediation durch das Familiengericht ist gesetzlich nicht vorgesehen (auch wenn im Einzelfall es durchaus sinnvoll wäre). Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss vom 19.03.2012 (Aktenzeichen II-8 UF 43/12).

Ein Blick über den Tellerrand nach Frankreich: Dateien im Ordner „Eigene Dokumente“ sind nicht privat

Dateien, die ein französischer Arbeitnehmer auf einem vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten Computer speichert, gelten als beruflich, wenn sie nicht ausdrücklich als persönlich gekennzeichnet sind. Mit der Frage, wo genau die Grenze zwischen beruflichen und privaten Dateien verläuft, musste sich der Cours de Cassation in Frankreich auseinandersetzen. Ein Arbeitnehmer hatte private Videos

Hilfe, warum haben manche Richter(innen) keine Ahnung vom Vergütungsrecht?

Gestern habe ich hier über einen Herrn Justizrat berichtet, der mich in einer Vergütungsfrage belehren wollte. Heute war mündliche Verhandlung in dieser Sache vor dem Amtsgericht Saarbrücken. Die Richterin meinte dann, die Vergütung für das gleichzeitig mit der Klage verfasste und abgesandte Mahnschreiben sei sehr wohl entstanden und zu erstatten und könne mit der Klage

Wer belehren will sollte es schon besser wissen!

Der Herr Justizrat (siehe hier) hat sich wieder die Ehre gegeben. Weil ich mich dagegen verwahrt habe, dass die Klägerseite mehr als 600 € vorgerichtliche Kosten geltend macht, obwohl diese überhaupt nicht angefallen sind (Mahnschreiben und Klage wurden am gleichen Tag verfasst und eingereicht bzw. abgesandt), belehrt mich der Herr Justizrat nun wie folgt (Originalzitat):

Tolle Argumentation

Manche Argumentation muss man sich schon auf der Zunge zergehen lassen. Da wird der frühere Kultusminister des Saarlandes, Jürgen Schreier (CDU), der sich in den politischen Vorruhestand begeben hatte und seit November 2009 Geschäftsführer von Saartoto neben Michael Burkert (SPD), mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 300 €, also insgesamt 24.000 € wegen

Kein ernstlicher Zweifel

Hier hatte ich einmal über die Idee gepostet, dass ein Hundehalter gegen den Hundesteuerbescheid geklagt hatte, weil er meinte, Hundesteuer sei keine örtliche Aufwandssteuer. Heutzutage fehle der örtliche Bezug, weil Hunde über die Gemeindegrenzen hinweg mitgenommen würden.

Mediation am Bau

Baustreitigkeiten haben ein immanentes Problem: Sie dauern zu lange. Gerade bei größeren Baumaßnahmen hat man in aller Regel nicht die Zeit, erst ein langes Gerichtsverfahren mit Beweisaufnahme durch Sachverständige abzuwarten. Oft bedarf es kurzfristiger Entscheidungen, die mit den herkömmlichen juristischen Maßnahmen nicht zu schaffen sind. Selbst ein selbstständiges Beweisverfahen bei Gericht dauert mit der Einholung

Frankreich: Keine Strafbarkeit der sexuellen Belästigung mehr

Der französische Verfassungsrat hat den Artikel 222-33 des Strafgesetzbuches (Code pénal) mit sofortiger Wirkung aufgehoben, weil er dem Grundsatz „nulla poena sine lege“ widerspricht. Die Vorschrift lautete wie folgt: Le fait de harceler autrui dans le but d’obtenir des faveurs de nature sexuelle est puni d’un an d’emprisonnement et de 15.000 euros d’amende (Die Belästigung
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