Gerfried Braune7. Mai 20127. Mai 2012Allgemein Geschädigt: die RechtsordnungTja, so Formulare haben es in sich! Was trägt man denn unter dem Punkt „Geschädigt“ ein? Natürlich! Die Rechtsordnung! Die ist doch geschädigt, wenn jemand betrunken mit dem Fahrrad fährt, meint zumindest ein Polizeikommissar. Teilen: Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Gefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Ähnliche Beiträge