Geschädigt: die Rechtsordnung Von Gerfried Braune|2012-05-07T17:47:04+01:007. Mai 2012|Allgemein|0 Kommentare Tja, so Formulare haben es in sich! Was trägt man denn unter dem Punkt „Geschädigt“ ein? Natürlich! Die Rechtsordnung! Die ist doch geschädigt, wenn jemand betrunken mit dem Fahrrad fährt, meint zumindest ein Polizeikommissar. Teilen:FacebookTwitterLinkedInDruckenWhatsAppGefällt mir:Gefällt mir Wird geladen … Ähnliche Beiträge Über den Autor: Gerfried Braune Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556 Kommentar verfassenAntwort abbrechen
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