Kein Schmerzensgeld für Verletzung im Kindergarten
Keinen Schmerzensgeldanspruch gegen den Kindergartenträger hat ein Kindergartenkind, das im Kindergarten einen Personenschaden erleidet. Dies hat der BGH in einem Urteil vom 4.6.2009 (Aktenzeichen III ZR 229/07) entschieden.
