Auch auf dem Parkplatz: Vorsicht beim Öffnen der Autotür
Mit der Haftungsverteilung bei einem typischen Parkplatzunfall hat sich das Landgericht in Saarbrücken in einem Urteil vom 29.5.2009 auseinandergesetzt (Landgericht Saarbrücken Urteil vom 29.5.2009 Aktenzeichen 13 S 181/08).
