Prozesskostenhilfe bei Klage auf Leistung an Erbengemeinschaft
Solange eine Erbengemeinschaft einen armen Miterben nicht vorschiebt, um mit Prozesskostenhilfe Ansprüche der Erbengemeinschaft geltend zu machen, ist dem armen Miterben Prozesskostenhilfe zu gewähren.
