Mediation-Saar

Unser Mediationsblog

Begrenztes Realsplitting und Verjährung

Beim Ehegattenunterhalt lassen sich mit dem begrenzten Realsplitting Steuern sparen. Das begrenzte Realsplitting bedeutet, dass der Unterhaltsgläubiger den Ehegattenunterhalt als Einkommen selbst versteuert und der Unterhaltsschuldner den gezahlten Unterhalt als Sonderausgaben absetzen kann. Dies geht bis zu einem Betrag von 13.805 €. Der Unterhaltsempfänger muss hierfür seine Zustimmung erteilen. Der Unterhaltsschuldner muss die dem Unterhaltsgläubiger

Ausgerutscht in der Disko

Auf einer Lache Flüssigkeit, die sich vor einem Boxautomaten in einer Diskothek befand, rutschte ein Besucher der Diskothek aus und verletzte sich an den dort liegenden Glasscherben schwer. Der verletzte Besucher verklagte die Betreiber der Diskothek auf Schadensersatz und bekam sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht Karlsruhe Recht.
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