Ausgerutscht in der Disko
Auf einer Lache Flüssigkeit, die sich vor einem Boxautomaten in einer Diskothek befand, rutschte ein Besucher der Diskothek aus und verletzte sich an den dort liegenden Glasscherben schwer. Der verletzte Besucher verklagte die Betreiber der Diskothek auf Schadensersatz und bekam sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht Karlsruhe Recht.
