Nach dem Unfall bloß nicht den Sicherheitsgurt lösen
…auch wenn das Auto nachts unbeleuchtet auf der Überholspur liegenbleibt. Das dachten sich offenbar die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe, als sie einer Autofahrerin für die Körperschäden ein Mitverschulden von 60 % einräumten. Die Klägerin hatte die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren und war nach einem Aufprall gegen die Mittelleitplanke unbeleuchtet und nicht mehr fahrbereit auf
