Ist unser Arbeitsrecht noch zeitgemäß?
Nein! Ich will nicht das gesamte Arbeitsrecht zur Diskussion stellen. Es passt nach wie vor auf die meisten Arbeitsverhältnisse. Mir geht es um den Zeitbezug des Arbeits- und Dienstvertrages. Bekanntlich grenzt man ja Werk- und Dienst- bzw. Arbeitsverträge danach ab, dass der Werkvertrag ergebnisbezogen ist, während beim Arbeits- und Dienstvertrag das Zeitmoment im Vordergrund steht.
