Alle, die viel mit familienrechtlichen Verfahrens tun haben, kennen die Situation: Beim Umgangstermin weigert sich das Kind strikt, mit dem anderen Elternteil mitzugehen. Das Familiengericht hatte in einem solchen Fall gegen eine Kindesmutter ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, festgesetzt, weil die Kindesmutter gegen die in einem Beschluss des Familiengerichts getroffene Umgangsregelung verstoßen habe. Hiergegen legte die