Der Vater eines behinderten Sohnes, der vollstationär in einer speziellen Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen war, hatte eine – wie er meinte – gute Idee. Er musste nämlich einen monatlichen Kostenbeitrag von 635 € zahlen. Grundlage hierfür war das Nettoeinkommen, das nach der Steuerklasse III berechnet wurde. Die Ehefrau war nur in geringem Umfang erwerbstätig und hatte die