Wenn’s beim Wenden kracht
…wer zahlt dann wem die Schäden? Mit dieser Frage musste sich das Saarländische Oberlandesgericht in Saarbrücken in einem Verfahren 4 U 382/11 – 118 (Urteil vom 31.01.2013) befassen. Ein PKW-Fahrer war mit einem Fahrzeug an einer T-Einmündung in die einmündende Straße hineingefahren und wollte hinter dem im Einmündungsbereich befindlichen Zebrastreifen und einer Verkehrsinsel wenden. Deshalb
