Die Saarbrücker Zeitung berichtet hier, dass die Staatsanwaltschaft nun das Ermittlungsverfahren gegen einen Autofahrer eingestellt hat, der auf der A1 bei Göttelborn eine junge Polizistin überfahren und tödlich verletzt hatte.
Was war geschehen? Die Polizei wollte auf der Autobahn eine Autofahrerin anhalten, die durch unsichere Fahrweise auffiel. Diese reagierte jedoch nicht auf die Anhaltezeichen der Polizei. Einem Streifenwagen gelang es schließlich, die Fahrerin zum Anhalten zu bewegen. Deren Auto stand vor einem Streifenwagen mit eingeschalteten Blaulicht auf er rechten Fahrspur der dort zweispurigen Autobahn. Die später getötete Polizistin fuhr mit einem zivilen Streifenwagen vor die beiden Fahrzeuge und hielt ebenfalls auf dem rechten Fahrstreifen an. Die Polizistin stieg aus und ging zu dem angehaltenen Fahrzeug. Dort stand bereits ein Kollege neben der geöffneten Fahrertür. In diesem Moment konnte ein auf der linken Fahrspur herannahendes Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig anhalten. Er fuhr gegen die Fahretür des angehaltenen Fahrzeugs, verletzte den dort stehenden Polizisten schwer und tötete die zu dem Auto eilende Polizistin. Dies geschah am 21.10.2012. Die Berichte der Saarbrücker Zeitung finden Sie hier, hier und hier.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer des unfallverursachenden Autos wurde nun eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft konnte dem Fahrer kein fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden. Laut Saarbrücker Zeitung kam der von der Staatsanwaltschaft eingeschaltete Straßenverkehrssachverständige zu dem Ergebnis, dass der Unfall für den Beschuldigten unter den gegebenen Umständen nicht zu vermeiden war. Die von ihm gefahrene Geschwindigkeit sei unter den an der Unfallstelle bestehenden Sichtbedingungen nicht als so hoch einzustufen, dass dadurch ein fahrlässiges Verhalten begründet wäre. Mit mehreren, auf dem rechten Fahrstreifen stehenden und nicht abgesicherten Fahrzeugen habe der Beschuldigte nicht rechnen müssen.
Schon bei den seinerzeitigen Berichten war es mir völlig unverständlich, wie man als Polizistin, die ja eigentlich für solche Situationen geschult sein sollte, ohne jegliche Absicherung der Anhaltestelle, die sich auf der rechten Fahrbahn und nicht etwa auf dem Pannenstreifen befand, über die Autobahn laufen konnte und das unter Mitbenutzung der linken Fahrbahn. Jeder Fahranfänger lernt im obligatorischen Kurs über erste Hilfe, dass immer der erste Punkt ist, die Unfallstelle abzusichern. Ich selbst war früher Mitglied des Technischen Hilfswerks. Auch dort wurde uns eingebleut, dass die Eigensicherung erste Priorität hat. Ein toter Helfer ist ein schlechter Helfer, hieß es damals.
So tragisch der Vorfall auch war, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft dürfte richtig sein.
Möglicherweise hätte diese Einsatzstelle wirklich besser abgesichert werden können. Aber:
Da stand ein „Streifenwagen mit eingeschalteten Blaulicht auf er rechten Fahrspur“!
Das sollte für jeden Autofahrer das Signal sein, deutlich vom Gas zu gehen und mit Menschen auf der Fahrbahn zu rechnen. Oder hat der das Blaulicht nicht gesehen? In diesem Fall wäre dann wohl mindestens wegen erwiesener Blindheit die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Ich bin selbst langjähriger Ehrenamtlicher im „Blaulichtmilieu“ und habe den zitierten Spruch unzählige Male in der eigenen Ausbildung gehört und in der Ausbildung anderer Leute gesagt – aber sorry, für so eine Fahrweise fehlt mir trotzdem das Verständnis.