Der betrunkene Beifahrer
Gemeinsam fuhren die Parteien des Prozesses zu einem Fest. Der Beifahrer (=Kläger) hatte schon vor der gemeinsamen Abfahrt einiges an Alkohol konsumiert. Auch auf dem Fest tranken die beiden weiter. Gegen Mittag traten sie den Heimweg mit dem Auto an. Es kam, wie es kommen musste: Der Fahrer (=Beklagte) verursachte aufgrund der alkoholischen Beeinflussung ohne
