Muss eine Rechtswanwaltskanzlei heute noch so organisiert sein, wie wir es seit Jahr(zehnt)en kennen, nur dass die Schreibmaschine vom Computer abgelöst wurde und manchmal E-Mails statt Papierschreiben verwandt werden? Nein!

Die Rechtsanwaltskanzlei der Zukunft besteht nur noch aus Besprechungsräumen und einem Sekretariat. Die Mitglieder der Sozietät oder der Bürogemeinschaft arbeiten nicht mehr vor Ort in der Kanzlei sondern zu Hause oder dort, wo es ihnen gefällt. Für notwendige Besprechungen mit den Mandanten buchen sie in der Kanzlei einen Besprechungsraum. Eingehende Telefonate werden von dem Sekreatariat an den Anwalt auf das Mobiltelefon oder Skype weitergeleitet oder der Anwalt wird per Mail über den Anruf informiert, wenn er nicht erreichbar ist. Eingehende papiergebundene Post wird eingescannt und per Mail weitergeleitet oder auf dem Webserver bereitgestellt. Eingehende Faxschreiben gehen unmittelbar an die E-Mailadresse des Anwalts. Der Rechtsanwalt kann seine Post überall mit seinem Notebook abrufen und bearbeiten.

Schriftsätze und Briefe schreibt der Rechtsanwalt entweder selbst oder er benutzt ein Texterkennungsprogramm. Er kann aber auch digital diktieren und die Diktate werden entweder über den Webserver an das Sekretariat oder per E-Mail an einen externen Schreibdienst weitergleitet, die die geschriebene Textverarbeitungsdatei an den Rechtsanwalt zurückleiten zur Korrektur. E-Mails werden ebenfalls vom Rechtsanwalt geschrieben oder per Texterkennung verfasst und unmittelbar abgesandt. Faxschreiben werden vom Anwalt mit der eingescannten Unterschrift versehen und sofort versandt. Schriftsätze können per EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) versandt werden – leider sind im Saarland bisher nur das Mahngericht angeschlossen.

Sämtliche Mandatsdaten einschließlich der zu den Akten gehörenden Dokumenten und Briefen sind auf dem Notebook des Rechtsanwalts gespreichert. Er braucht auch für den Gerichtstermin keine Papierakte mehr (es sei denn, er muss irgendwelche Originaldokumente nutzen).

Der Vorteil für den Mandanten: Der Rechtsanwalt kann seine Tätigkeit auch vor Ort beim Mandanten ausüben, ohne dicke Akten mitzuschleppen und ohne die Gefahr, dass gerade die benötigten Unterlagen noch in der Kanzlei liegen.

Der Vorteil für den Rechtsanwalt: Er kann seine Tätigkeit dort ausüben. wo er sich gerade wohlfühlt. Er muss sich nicht 10 Stunden am Tag im Büro einschließen. Zudem werden durch ein solches Konzept Kosten gespart, z.B. Raumkosten, weil nicht mehr für jeden Rechtsanwalt der Sozietät oder Bürogemeinschaft ein Büro vorhanden sein muss, das Sekretariat auch bei mehreren Anwälten nur aus (maximal) einer Person bestehen kann (auch dies kann ausgelagert werden durch Telefonservice wie z.B. e-buero).

Mein Traum: Meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt irgendwo in Südfrankreich in einem Ferienhäuschen nachgehen.

Warum erst 2010? Das frage ich mich auch. Es gibt noch zu wenige Rechtsanwälte (bisher habe ich noch keinen gefunden), die bereit wären, ein solches Konzept mitzutragen und gemeinsam weiterzuentwickeln.