Übernachten mit dem Wohnmobil ist natürlich auf allen ausgewiesenen Stellplätzen und auf Campingplätzen erlaubt. Darf man auch außerhalb ideser Plätze mit dem Wohnmobil übernachten?
Ein Wohnmobil darf natürlich überall dort, wo es nicht verboten ist, am Straßenrand geparkt werden. Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit darf auch im Wohnmobil übernachtet werden. Auf jeden Fall überschreitet man den erlaubten Gemeingebraucht, wenn ein campingähnliches Leben entwickelt wird, d.h. wenn Sie den Tisch und die Stühle vors Mobil stellen.
Üblicherweise wird in Deutschland ein einmaliges Übernachten toleriert. Voraussetzung ist, dass die Parkvorschriften eingehalten werden. Es gibt zumindest eine bekannte Ausnahme. Das OLG Schleswig hat in einem Urteil das Bußgeld gegen einen Wohnmobilisten bestätigt, der sein Mobil auf einem Parkplatz abgestellt hatte und dann in einem Restaurant nicht nur gut gegessen sondern auch einige Gläser Wein getrunken hatte und deshalb an Ort und Stelle übernachtete. Es erging ein Bußgeld über 35 € wegen Verstoßes gegen das Landesnaturschutzgesetz. Ein zulässiges Parken würde nur dann vorliegen, wenn sich der Fahrer durch ein kurzes Nickerchen von der Fahrt erholen wollte. (OLG Schleswig Aktenzeichen 1 Ss Owi 22/02)
Deshalb kann man zumindest nicht sicher sein, dass ein einmaliges Übernachten geduldet wird.
Auf privatem Grund kann man selbstverständlich im Wohnmobil übernachten. Der Grundeigentümer oder der Verfügungsberechtigte muss natürlich damit einverstanden sein.
und dann gibt es noch die Insel Usedom, die Ihr Naturschutzgesetz so auslegt, daß nicht frei übernachtet werden
darf. Dies wird aber nirgends angezeigt. So kann man auch den Urlaubern in die Tasche greifen wie bei mir geschehen.
Usedom, nein danke!