Autor: Gerfried Braune

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Mehr als die Kanzlei verwalten

Das beherrschen alle Kanzleiprogramme, die auf dem Markt zu finden sind: Die reine Verwaltung der Kanzlei. Alle haben eine Aktenverwaltung (wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung), Module für die Zwangsvollstreckung, die Anbindung von Textverarbeitung, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung, Buchhaltung mit diversen Auswertungen. Manche bieten noch die Anbindung von Diktatprogrammen mit entsprechendem Workflow.

Pappeln am Parkplatz

Der Sohn des Klägers parkte mit dem Auto des Klägers auf einem Parkplatz beim Tierheim. dieser Parkplatz war wahrscheinlich vom Tierheim vor einiger Zeitmit Abbruchresten des alten Tierheims eingeebnet worden. am Rand des Parkplatzes standen Pappeln. Von einer dieser Pappeln fiel ein ast auf das Fahrzeug des Klägers. dieser wollte von der Gemeinde als Träger

Vom Workflow zur Anwaltssoftware

Ich hatte bereits in der Vergangenheit über Kanzleisoftware und Workflows geschrieben, etwa hier, hier, hier und hier. Ich hatte auch immer wieder die angebotenen Programme für die Anwälte daraufhin untersucht, inwieweit hier Workflows verwirklicht sind oder verwirklicht werden können. Tatsächlich sind ansatzweise Workflow-Funktionalitäten vor allem im Bereich des Diktats zu finden, vereinzelt auch im Bereich

Stress für die Richter?

Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren heißt der Entwurf, den das Bundesjustizministerium nun zur Stellungnahme an die Länder und Verbände zugeleitet hat. Den Entwurf kann man hier herunterladen.
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