Anscheinsbeweis bei Unfall durch Fahrstreifenwechsel
Wechselt ein Autofahrer die Fahrspur und kommt es unmittelbar im Zusammenhang mit dem Fahrspurwechsel zu einem Unfall, so haftet der die Fahrspur wechselnde Fahrer auch dann für den vollen Schaden, wenn es nicht zu einer Berührung der beiden Fahrzeuge kam. So urteilte das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil vom 12.3.2010 (Aktenzeichen 13 S 215/09).
