Das darf der Anwalt nicht vergessen…
…schon im eigenen Interesse: Vor Abschluss eines Vergleichs mit Vergleichsüberhang auch dafür Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das hatte ein Anwalt in dem vom Oberverwaltungsgericht Saarlouis (Beschluss vom 08.01.2013 Aktenzeichen 1 D 332/12) entschiedenen Fall wohl vergessen.
