Die Cour de Cassation in Frankreich hat am 17.10.2012 entschieden, dass der Mieter eines Autos dann die Geldstrafe für eine Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen muss, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.Der Mieter des Autos kann der Geldstrafe nur dann entgehen, wenn er entweder nachweist, dass er aufgrund höherer Gewalt nicht verantwortlich ist) zum Beispiel mal das Fahrzeug gestohlen wurde) oder wenn er die Informationen zur Ermittlung des Fahrers zur Verfügung stellt.
Diese Regel kommt dann zur Anwendung, wenn der wirkliche Fahrer des Fahrzeugs nicht identifiziert werden kann, weil das Fahrzeug nicht angehalten wurde oder das Foto des Blitzers unverwertbar ist.
Im Falle, dass der Mieter als Täter eines Vergehens vor das Strafgericht gestellt wird, ist der freizusprechen, wenn der Fahrer nicht identifiziert werden kann. Allerdings verpflichtet die Cour de Cassation den Richter in diesem Fall, dem Mieter eine Geldbuße aufzuerlegen.
Der Mieter hat nur die Möglichkeit, einen Fall höherer Gewalt nachzuweisen oder die Ermittlung des richtigen Fahrers zu ermöglichen. Der Mieter eines Autos ist damit schlechter gestellt als der Fahrzeughalter, der nur nachweisen muss, dass er nicht die Geschwindigkeitsübertretung begangen hat.
Also ganz schön strenge Sitten in Frankreich. Eine entsprechende Halterhaftung bzw. Haftung des Fahrzeugmieters existiert bei uns nicht. Auch im Bußgeldverfahren muss der Täter überführt werden.
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