Vorsichtig anfahren, wenn man in der zweiten Reihe hält!
Der Kläger hatte sein Fahrzeug mit Anhänger in der zweiten Reihe halb auf der Fahrbahn, halb auf dem Radweg abgestellt, um schnell in einem Geschäft etwas zu erledigen. Ebenfalls im Geschäft war die Beklagte, die ihr Fahrzeug ordnungsgemäß neben der Straße geparkt hatte. Beide verließen das Ladenlokal fast gleichzeitig. Der Kläger fuhr mit seinem Fahrzeug
