Die Wohnung hatte 10 Quadratzentimeter zuviel
Ein Mieter hatte von Oktober 2005 bis April 2012 eine Wohnung angemietet, deren Größe im Mietvertrag mit 43 qm angegeben war. Die Kaltmiete betrug 200 € und die Nebenkostenvorauszahlung 85 €. Er behauptete nun, die Wohnungsgröße habe tatsächlich nur 38,6 qm betragen. Nun wollte er für die gesamte Mietzeit monatlich 20,51 € zurück, insgesamt also