Versendung der Betriebskostenabrechnung per Post
In § 556 BGB ist bestimmt, dass eine Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen ist. Im Klartext muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zugegangen sein.
