In einer Unfallsache habe ich Klage eingereicht. Am 2.12.2008 erhalte ich die auf den 12.11.2008 datierte Nachricht, dass die Klageschrift an die Beklagten zugestellt werde, ein schriftliches Vorverfahren angeordnet sei und binnen einer Frist von zwei Wochen die Verteidigungsanzeige eingehen müsse und binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen eine Klageerwiderung vorgelegt werden müsse.

Am 8.1.2009 erhalte ich die mit Übersendungsschreiben des Gerichts die Verteidigungsanzeige der gegnerischen Kollegen vom 15.12.2008. Seitdem ist Funkstille. Am 23.3.2009, also mehr als 10 Wochen später, frage ich höflich an, ob denn keine Klageerwiderung eingegangen sei und bitte in diesem Fall um Terminierung. Keine Antwort!

Am 21.4.2009 rufe ich bei der Geschäfstsstelle an. Nachdem die Akte aufgefunden wurde , erhalte ich die Mitteilung, am 23.12.2008 (!!!) sei eine Klageerwiderung eingegangen. Die Akte liege nun dem Richter vor, damit er die Klageerwiderung an mich abverfüge. Hoffnung keimt auf, jetzt erhalte ich sicherlich schnell den nun bereits angestaubten Schriftsatz der Gegenseite. – Irrtum!!

Am 29.4.2009 bitte ich nun nochmal schriftsätzlich um Übersendung der Klageerwiderung bis zum 6.5.2009 bzw. um Mitteilung, warum hier nichts geschieht. Ich bin da mal gespannt.

Und der Mandant glaubt mir langsam nicht mehr, dass die Verzögerung am Gericht liegt.  🙁