Autor: Gerfried Braune

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Die gerichtsinterne Mediation ist tot – es lebe der Güterichter

Noch muss das Mediationsgesetz den Bundesrat passieren (kein Zustimmungserfordernis sondern ein Einspruchsgesetz). Wenn es in der beschlossenen Form in Kraft tritt, läuft die gerichtsinterne Mediation mit einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten des Mediationsgesetzes aus. Stattdessen wird § 278 Abs. 5 ZPO dahingehend geändert, dass das Gericht die Parteien für die Güteverhandlung sowie für

Mit Falschparken wird man auch den Führerschein los

Heute berichtet die Saarbrücker Zeitung über ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Saarlouis, das aber offenbar in der Rechtsprechungsdatenbank der saarländischen Justiz noch nicht aufgeführt ist. Demnach wurde vom Gericht der Führerscheinentzug durch die Landeshauptstadt Saarbrücken bestätigt. Grund war, dass einem Autofahrer aufgegeben worden war, seine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten

Die realistische Möglichkeit des Scheiterns

Mediation beinhaltet keine Garantie für den Erfolg. Das mag trivial klingen, es ist aber sowohl wichtig für den Mediator (oder die Mediatorin) selbst als auch für die Konfliktbeteiligten, sich desses bewusst zu sein. „Piep, piep, piep, wir haben uns alle lieb!“ ist nicht das Motto der Mediation.Mediation will handfeste Konflikte lösen und nicht mit dem

Zertifizierte Mediatoren nach dem Mediationsgesetz

Das neue Mediationsgesetz (richtig: Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung) ist bekanntlich am 15.12.2011 vom Bundestag einstimmig (Konsens, wie es sich für ein Mediationsgesetz gehört) verabschiedet worden.
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