Heute berichtet die Saarbrücker Zeitung über ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Saarlouis, das aber offenbar in der Rechtsprechungsdatenbank der saarländischen Justiz noch nicht aufgeführt ist. Demnach wurde vom Gericht der Führerscheinentzug durch die Landeshauptstadt Saarbrücken bestätigt. Grund war, dass einem Autofahrer aufgegeben worden war, seine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nachzuweisen, weil er in der Zeit von 2003 bis 2008 insgesamt 117 Parkverstöße begangen hatte (zumindest erhielt er so viele Knöllchen) sowie sechs weitere punkteträchtige Verkehrsverstöße. Im Schnitt waren das 3 Knöllchen pro Monat. Der Betroffene wollte sich keiner MPU unterziehen und meinte, er habe sein Parkverhalten zwischenzeitlich geändert. Nachdem die Stadt den Widerspruch Anfang 2011 zurückgewiesen hatte, klagte der Autofahrer und fiel nun (zumindest einmal in der ersten Instanz) auf die Nase. Das Verwaltungsgericht meinte, die Stadt habe zu Recht an der charakterlichen Eignung des Autofahrers gezweifelt. Diese Zweifel seien bis zum Jahr 2011 zur Gewissheit geworden, nachdem der Autofahrer seitdem weitere 52 Parkverstöße begangen hatte. Wennjemand trotz des laufenden Widerspruchsverfahrens so viele Parkverstöße begehe, so stehe die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges fest.

Demnach hat der Autofahrer keine Parkprobleme mehr, er wird öffentliche Verkehrsmittel benutzen müssen.

Fundstelle; Saarbrücker Zeitung vom 24.12.2011
Sobald das Urteil veröffentlicht ist, werde ich die Fundstelle nachtragen.