Kein wirtschaftlicher Totalschaden, wenn günstigere Reparaturmöglichkeit besteht
Der Kläger des vom Landgericht Saarbrücken in zweiter Instanz entschiedenen Prozesses (Urteil vom 21.09.2012, Aktenzeichen 13 S 102/12) hatte nach dem Verkehrsunfall ein Sachverständigengutachten eingeholt. Der Sachverständige kam zu Reparaturkosten von ca. 3050 €, einem Wiederbeschaffungswert von 3500 € sowie einem Restwert von 600 €. Die beklagte Versicherung teilte dem Kläger damit, dass sie die