Absprachen zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern hinsichtlich der gemeinsamen Kinder tragen gerade dann, wenn auf beiden Seiten oder zumindest auf einer Seite die emotionalen Wogen noch hoch gehen, ein hohes Maß unkalkulierbare Risiken in sich. Alle, die beruflich in diesem Bereich tätig sind, können hiervon ein Lied singen.
Gerade wenn es den beteiligten Eltern schwer fällt, im direkten Kontakt miteinander die die Kinder betreffenden Fragen sachlich zu besprechen, bietet das Internet mittlerweile Möglichkeiten, Absprachen ohne direkten Kontakt über Webportale zu treffen.
Aus Deutschland stammt das Portal umgangskalender.de. Entwickelt wurde das Portal von dem Rechtsanwalt, Notar und Mediator Jörg Daube. Hier können die Eltern alle Termine, die die Kinder betreffen, in einen Kalender eintragen. Außerdem ist es möglich, Absprachen zu treffen über Umgangszeiten, Erziehung sowie Ferienregelungen. Außerdem gibt es für jedes Kind eine Pinnwand, auf der man Informationen abspeichern kann. Dieser Service kostet monatlich 5 €.
Einen ähnlichen Service bietet das Portal 2houses.com, das in Belgien betrieben wird. Dieses Portal ist leider noch nicht auf Deutsch verfügbar. Derzeit ist es auf Englisch, Französisch, Niederländisch und Spanisch verfügbar. Es ist auch noch nicht voll ausgebaut. Es gibt hier eine kostenlose Probeversion für zwei Monate. Danach gibt es eine Basisversion für monatlich 8 €. Weitere Versionen sind geplant. Auf diesem Portal können auch die Kinder auf den Kopf Kalender zugreifen. Auch weiteren Beteiligten kann einen Zugang eröffnet werden. Über das Angebot von umgangskalender.de hinaus gibt es noch die Möglichkeit, die Kinder betreffende Ausgaben festzuhalten sowie ein Journal, mit dem sich die Eltern gegenseitig über Vorkommnisse et cetera unterrichten können. Ferner wird eine Informationsdatenbank und ein Bereich angeboten, in der man Bilder und sonstige Ausstellungsstücke aufbewahren kann. Sogar eine Wunschliste für die Kinder ist enthalten. Es ist möglich, den Kalender mit dem Smartphone zu synchronisieren und man kann sich auch über Änderungen per E-Mail oder SMS informieren lassen.
Beide Portale machen es möglich, im Interesse der Kinder gemeinsam Entscheidungen zu treffen, ohne dass man unbedingt persönlich zusammentreffen muss. Dies kann zur Deeskalation von Konflikten die Kinder betreffend beitragen. Es kann auch verhindern, dass Konflikte, die nur das Verhältnis zwischen den Eltern untereinander als früheres (Ehe-) Paar betreffen, auf das oder die Kinder ausstrahlen. Es ist zugegebenermaßen extrem schwer, die mit Trennung und Scheidung verbundenen Konflikte des Paares vom gemeinsamen Elternsein zu trennen. Die beiden Portale können hierbei sicherlich dienlich sein.
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