Auch wenn der Verteidiger wegen eines Vorwurfs tätig wird, der im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit steht, kann der Unternehmer die auf die Verteidigerkosten entfallende Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 11.04.2013 entschieden, nachdem er diese Frage zuvor dem dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hatte. Es war die Frage,