Tja, da gab es 150 T€ Vergütung weniger!
Das Landgericht Köln hatte eine Vergütung für die Klägeranwälte von ca. 358.000 € angesetzt. Hiergegen wandte sich die Beklagtenseite mit der sofortigen Beschwere und trug vor, die Klägerin habe mit ihren Prozessbevollmächtigten eine niedrigere Honorarvereinbarung abgeschlossen.
