Die Dummheit kann man nicht von der Steuer absetzen
Ein Arbeitnehmer hatte auf der Fahrt zur Arbeit sein Fahrzeug versehentlich mit Benzin statt mit Diesel betankt. Die Reparatur kam teuer. 4.200 € musste der Arbeitnehmer an die Werkstatt zahlen. Diesen Betrag wollte der Mann nun als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt spielte da nicht mit. Das Finanzgericht gab dem armen Mann Recht.