Mediation-Saar

Unser Mediationsblog

Da hat der Güterichter was zu tun

Das Handelsblatt berichtet hier über einen Arbeitsgerichtsprozess der nun schon beim Hessischen Landesarbeitsgericht zwischen der Deutschen Bank und vier Zinshändlern schwebt. Die Deutsche Bank hatte die Vier wegen des Verdachts der unangemessenen Kommunikation (so Handelsblatt) im Februar letzten Jahres entlassen. Vor dem Arbeitsgericht hatten die Zinshändler geklagt und gewonnen. Es ging um angebliche Manipulationen bei

Müssen die Vorgesetzten alle Konflikte lösen können?

Vor einiger Zeit hatte ich eine Diskussion mit dem Geschäftsführer eines Arbeitgeberverbandes im Saarland, als ich ihm Informationen über unseren IHK-Zertifikatslehrgang „Mediator/-in im Unternehmen (IHK)“ überbrachte. Er meinte, es sei nicht richtig, die Führungskräfte aus der Verantwortung für die Konfliktlösung in ihrem Bereich zu entlassen.

Brauchen wir überhaupt zertifizierte Mediatoren?

In der Gruppe Wirtschaftsmediation auf Xing hat Viktor Müller, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Stiftung Mediation nicht ganz zu unrecht die Frage gestellt, wem die (immer noch nur im Entwurf vorliegende) Verordnung über die Ausbildung von zertifizierten Mediatoren überhaupt nützen soll.

Ist eine Unterstellhalle für Pkws dasselbe wie ein Wettannahmebüro?

Für Juristen manchmal schon. In einem Bescheid hieß es, dass es im öffentlichen Interesse nicht hinnehmbar sei, die Nutzung einer formal illegal errichteten Unterstellhalle für Pkws mit daran anschließendem Holzlagerplatz zu dulden. Gemeint war aber eine Wettannahmestelle, die in einem ehemaligen Ladenlokal für Sportartikel betrieben wurde. Der Betrieb dieser Wettannahmestelle, die ohne die erforderliche Baugenehmigung
Gerfried

Zu kurz gesprungen?

Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wurde Mitte 2012 auch der § 253 Abs. 3 ZPO wie folgt ergänzt: „(3) Die Klageschrift soll ferner enthalten: 1. die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung

Wer zu viel will bekommt gar nichts

Es ging in dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Dortmund mal wieder um Schönheitsreparaturen. Da war 2008 eine Wohnung vermietet worden. Im Mietvertrag waren die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen worden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses sollte die Wohnung frisch renoviert werden oder, wenn die Fristen noch nicht abgelaufen waren, zumindest anteilig gezahlt werden. Ferner war hinzugefügt
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