Sowohl auf der Eben der Europäischen Union als auch unter den Mediator(inn)en wird derzeit über die Frage diskutiert, wie man eine vermehrte Inanspruchnahme von Mediation als Möglichkeit er außergerichtlichen Konfliktlösung (und eben nicht nur Konfliktbeilegung) erreichen könnte. Über die Untersuchung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments hatte ich hier bereits berichtet. Darin wurde der Vorschlag gemacht, Mediation als verpflichtend einem Gerichtsverfahren vorzuschalten.
Die Grundsätzliche Frage ist daher, sollte eine Opt-In Lösung, wie sie bisher zumindest bei uns Stand der Dinge ist, für die Mediation gelten oder eine Opt-Out, wie sie z.B. in Italien gegeben ist, wo dem Gerichtsverfahren eine Mediation zwangsweise vorgeschaltet ist.
Für die Opt-In Lösung spricht vor allem der Wortlaut des Mediationsgesetzes, in dem sowohl in § 1 MediationsG als auch in § 2 MediationsG die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Mediation betont ist. Auf der anderen Seite bedeutet ja auch ein Opt-Out –Verfahren nicht, dass die Streitparteien gewungen werden, an einer Mediation teilzunehmen (was ja auch vom Tatsächlichen schlechterdings unmöglich wäre: Wie soll eine Mediaiton durchgeführt werden, wenn zumindest eine Partei nicht daran teilnehmen will?). Die Streitparteien werden allenfalls dazu gezwungen, sich über das Mediationsverfahren in einem Erstgespräch zu informieren. Dann können sie jederzeit erklären, dass sie die Mediation nicht wollen oder nicht fortsetzen wollen. Dies dürfte in einem entsprechenden Verfahrensgesetz natürlich nicht mit negativen Folgen verbunden werden, wie etwa Kostenfolgen oder ähnlichem.
Bei einer Studie des International Mediation Institute (IMI) aus dem Jahr 2013 (hier), an dem auch der Round Table Mediation in Deutschland teilgenommen hat, haben immerhin 48 % der befragten Unternehmen zugestimmt, dass Mediation ein zwangsweise vorgeschalteter Schritt in Wirtschaftskonflikten vor einem Gerichtsverfahren oder einem Schiedsgerichtsverfahren sein sollte (18 % strongly agree, 30 % agree). 37 % waren dagegen (27 % disagree, 10 % strongly disagree), während 15 % unentschieden waren. Immerhin waren auch 74 % der befragten Unternehmen dafür, dass in einem Schiedsgerichtsverfahren aktiv auf eine Mediation zur Konfliktlösung hingearbeitet werden sollte.
Angesichts der derzeitigen allerorts geführten Diskussion über die Einsparungen bei den Justizetats stellt sich wirklich die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, das Opt-Out-Verfahren in die Gerichtsverfahrensordnungen (zumindest bei den Zivilgerichtsverfahren) aufzunehmen. Nicht nur, dass damit die Anzahl der Gerichtsverfahren verringert werden könnte, vile wichtiger wäre, dass eine völlig andere Streitkultur Einzug halten würde.
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