Kategorie: Mediation

Warum der Orangenfall über Interessen lösbar ist

Zwei Schwestern, Friederike und Hildegard, 35 und 37 Jahre alt, beide unverheiratet, leben noch im Elternhaus, das in landschaftlich reizvoller Gegend einsam auf einem Hügel steht. Die Familie besitzt kein Auto. Draußen regnet es in Strömen. Der Herbststurm pfeift um das Haus. Friedrike hat morgen Geburtstag und hat Ihren Kolleginnen und Kollegen versprochen, einen selbstgebackenen

Mediation und Anwälte – Vertrauen aufbauen

Das Verhältnis zwischen Anwälten und Mediatoren (auch Anwaltsmediatoren, wenn Sie in der Rolle des Mediators sind) ist von tiefem gegenseitigen Misstrauen geprägt. Viele Anwälte meinen, die Mediatoren machen irgend ein undurchsichtiges Friede-Freude-Eierkuchen-Gedöns mit den Mandanten abseits aller rechtlichen Regeln. Die Mediatoren unterstellen den Anwälten, dass sie die Mediation hintertreiben und die Mandanten durch ihr Denken

Ein paar Mediatoren sind zu wenig!

Es reicht nicht aus, in einem Unternehmen ein paar Mitarbeiter als Mediatoren ausbilden zu lassen. Damit besteht zwar eine verbesserte Möglichkeit, Konflikte im Unternehmen zu lösen, ein Konfliktmanagementsystem ist das noch lange nicht.

Der Mediationsvertrag

Die Stellungnahme von RA Olav Sydow „Wie man als Mediator die Anwälte der Parteien verprellt“ zu meinem Artikel „Mediation und Collaborative Law“ veranlasst mich, offenbar vorhandene Informationsdefizite hinsichtlich des Mediationsvertrages auszuräumen.

Mediation und Collaborative Law

Ich hatte unter dem Titel: Der 5. Weg zur Scheidung über die zumindest in Europa noch weitgehend unbekannte Methode „Collaborative Law“ zur Konfliktlösung berichtet. Einer der wichtigsten Grundsätze dieser Methode ist, dass sich die Beteiligten (also Klienten und Anwälte) verpflichten, die Gerichte möglichst nicht zu bemühen sondern eine einvernehmliche Lösung zu finden und dass die

Vom Juristen zum Konfliktmanager

Leider werden an den juristischen Fakultäten in Deutschland “nur“ Juristen ausgebildet. Was meine ich damit? In aller Regel verlassen Leute die Uni, die nach dem ersten Staatsexamen sehr viel juristisches Wissen angehäuft haben. Themen wie etwa Konfliktlösung und Konflikttheorie haben Sie allenfalls am Rande gestreift. Dies sind Themen, die nicht examensrelevant sind.
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