Kategorie: Mediation

Schnell wie der Teufel

  Am 18. Juli hatte ich beim Bundesjustizministerium einmal nach dem Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz nachgefragt, nachdem dieser bis dato nicht erschienen war. Immerhin bereits 10 (in Worten: zehn) Tage später teilte mir dann das Ministerium mit, dass der Bericht am 19. Juli von der Bundesregierung beschlossen worden sei und übersandte mir den Bericht.

Könnte das ein Missverständnis sein?

219 Seiten Evaluationsbericht zum Mediationsgesetz sind nicht so schnell zu lesen und nachzuvollziehen. Aber ein Punkt ist mir ins Auge gefallen. Es geht um die Frage: „Wie sind die von Ihnen durchgeführten Mediationen üblicherweise gelaufen?“

So geht es nicht, Frau Rechtsanwalts-Mediatorin!

In der neuen Zeitschrift für Konfliktmanagement bin ich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.01.2017 (11 U 4/16) gestoßen. Es geht um die Haftung einer Anwaltsmediatorin. Ein scheidungswilliges Ehepaar wandte sich an die Anwaltsmediatorin, weil sie sich einvernehmlich und kostengünstig scheiden lassen wollten. Die Mediatorin schloss mit den Eheleuten einen Mediationsvertrag und forderte u.a. die

Phasen der Mediation im Bild: Phase 3: Die Konflikterhellung

Die Phase der Konflikterhellung ist die zentrale Phase der Mediation. Die/der Mediator/in führen die Medianden weg von den Positionen hin zu den dahinter stehenden Interessen. Die in dieser Phase herausgearbeiteten Interessen sind die Basis, um Lösungsvorschläge zu entwickeln. Der/dem Mediator/in sollte es bis dahin gelungen sein, das Vertrauen zwischen den Parteien insoweit (wieder-)herzustellen, dass Raum
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