Gelegentlich gibt es Diskussionen, inwieweit sich eine Mediatorin oder ein Mediator in dem (Rechts-)Gebiet oder der Materie, um die gestritten wird, auskennen muss. Spezuialisierte MediatorInnen werben natürlich mit ihren Spezialkenntnissen und auch juristische Mediatoren stellen ihre Kenntnisse in den Vordergrund.
Tatsache ist, dass – so auch die Definition im Mediationsgesetz – der Mediator eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis ist, der die Parteien durch die Mediation führt. Das bedeutet,. dass die Kompetenzen des Mediators darin liegen müssen, den Kommunikationsprozess im Rahmen des Phasenmodells der Mediation zu steuern und Vertrauen aufzubauen. Hierzu bedarf es keiner Fachkenntnis hinsichtlich des Streitstoffs.
Die Kommunikationsprozesse unterscheiden sich letztlich nur wenig, sei es dass man eine Trennungs- und Scheidungsmediation durchführt, eine Mediation zwischen Miterben, zwischen Mitarbeitern eines Unternehmens oder zwischen Unternehmen. Sie unterscheiden sich – wenn überhaupt – allenfalls im emotionalen Betroffensein der Beteiligten.
Daher bedarf der Mediator keiner inhaltlichen Kompetenzen hinsichtlich des Streitgegenstands. Was er haben muss, ist ein möglichst breites Repertoire an Werkzeugen zur Steuerung der Verhandlung zwischen den Medianden. Der Mediator muss daher Spezialist sein, Spezialist auf dem Gebiet der Mediation!
Kommentar verfassen