Mehr Mediation!?
„Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern, indem zur Nutzung der Mediation angehalten und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren gesorgt wird.“ So lautet Art. 1 der sogenannten Mediationsrichtlinie (Richtlinie 2008/52/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai
