Dafür müsste eigentlich der Richter haften!
Für die Kleinigkeit von 7.800 € hatte das Familiengericht in Gummersbach ein Sachverständigengutachten über die Höhe des Einkommens eines unterhaltspflichtigen Vaters eingeholt. Dafür bestand nach Ansicht der Richter des Oberlandesgerichts Köln allerdings keinerlei Veranlassung.
