Manchmal ist es geradezu vergnüglich, das Inhaltsverzeichnis des Bundesgesetzblattes durchzulesen. So wurde zum Beispiel in der aktuellen Ausgabe vom 13. Dezember 2012 die „Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrag und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz“ veröffentlicht. Den Titel dieser Verordnung muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen. Er besteht aus nicht weniger als 32 Worten!
Da hört sich die „Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstunfähigkeit (Begrenzte-Dienstfähigkeit-Zuschlag-Verordnung)“ geradezu harmlos an.
Bei dem ebenfalls verkündeten „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe“ wusste ich nicht einmal, dass es das nun geänderte Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe überhaupt gab.
Eminent wichtig ist offenbar auch das „Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze“, da es ja so überaus viele Bezirksschornsteinfegermeister gibt, die davon betroffen sind.
Wenn man in diesem Zusammenhang noch bedenkt, wie viele hochkarätige Köpfe im Bundestag und in den Ministerien sich mit all diesen Dingen beschäftigen mussten, weiß man doch wenigstens wieder einmal, wofür man Steuern bezahlt.
Kommentar verfassen