Warum Anwälte (sich selbst und die Mandanten) belügen

Warum Anwälte (sich selbst und die Mandanten) belügen

… so lautet ein Beitrag von Andy Mergendahl auf dem Blog Lawyerist.com. Er ist der Meinung, dass es zwischen den Anwälten und ihren Mandanten einen Interessengegensatz gibt, d.h. was für den Anwalt gut ist, ist oft genau das Gegenteil dessen, was für den Mandanten gut ist.

Sein Beispiel mit dem Stundenhonorar dürfte zwar bei uns nicht ganz die Rolle wie in den USA spielen. aber auch bei uns gehen die Interessen der Mandanten und Rechtsanwälten in manchen Bereichen oft auseinander. Das Interesse des (wirtschaftlich denkenden) Anwalts muss es sein, z.B. den Streitwert in höhere Sphären zu bewegen. Morgendahl stellt das sicherlich etwas überspitzt dar, wenn er ausführt, dass Anwälte die Vollstrecker der übelsten Instinkte des Mandanten sind, wenn sie nur an ihren Vorteil denken. Ein Anwalt tut „was der Mandant will“ während er das Konto des Mandanten leer räumt.

Um diese kognitive Dissonanz für sich aufzulösen, fängt der Anwalt an, sich unbemerkt selbst zu belügen. Er versucht den Konflikt zwischen den eigenen Interessen und denen der Mandanten aufzulösen, indem er Rationalisierungen erfindet, etwa indem er manche Tatsachen stärker gewichtet oder die Qualität seiner Arbeit überbewertet.

Es gibt Anwälte, die diese Selbsttäuschung gut fertigbringen und andere, die deswegen immer ein schlechtes Gewissen haben. Der Ausweg ist, sich dieses Interessenkonflikts bewusst zu sein oder zu werden. Dann hat man – so Mergendahl – eine bessere Chance ein ethisch unanfechtbarer Anwalt zu sein.

Das könnte stimmen.

Gerfried Braune

Assessor jur. & zertifizierter Mediator Ringstr, 49, 66130 Saarbrücken, Telefon +49 6893 986047 Fax +49 6893 986049, Mobil +49 151 40 77 6556
Ein Gedanke zu „Warum Anwälte (sich selbst und die Mandanten) belügen
  • Rolf Schälike 20. Juli 2012 um 07:15

    Verstärkt wird diese Abzocke des Mandanten durch den Anwaltszwang. Mandanten sind ab Landgericht den Anwälten in der Regel hilflos ausgeliefert.

    Hinzu kommt das Krähenprinzip bzw. das Betsreben der Justizangestellten und Richter, ihren Kollegen materiell unter die Arme zu greifen. Vertreten sich Nichtjuristen beim Amtsgericht bzw. beim Landgericht zulässigerweise selbst, so wird denen „bewiesen“, dass es ein Fehler ist, ohne Anwalt tätig zu sein.

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