Ich lebe von Mediation und halte Mediation für eine (sehr) gute Art, Konflikte wirklich zu lösen (statt nur über Ansprüche zu entscheiden). Aber gerade dann, wen man Mediation als Dienstleistung verkaufen will, sollte man auch  die möglichen Nachteile der Mediation nicht verheimlichen. Und Mediation hat auch Nachteile.

Der erste Nachteil eines Mediationsverfahrens ist für manche Konfliktbeteiligte, dass sie (ungewohnterweise) selbst ihre Interessen wahrnehmen müssen. Das bedeutet, dass man sich in direkter Konfrontation mit dem anderen Konfliktbeteiligten sich mit dem Konflikt auseinander setzen muss und selbst und eigenverantwortlich entscheiden muss. Für manche ist es bequemer und weniger anstrengend, einen Anwalt als „Keule“ zu benutzen, hinter dem es sich auch gut verstecken lässt (das hat der Anwalt geschrieben, nicht ich!).

In der Regel müssen Sie die Kosten der Mediation selbst (zumindest anteilig) tragen. Es gibt keine der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe entsprechende Mediationskostenhilfe.  Es sei denn, wie haben einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen, der die Kosten einer Mediation mit abdeckt.

Mediation kann man (im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren) nicht erzwingen, es gehören immer beide Parteien dazu und die andere Partei muss mit einem Mediatinsverfahren ebenfalls einverstanden sein (ansonsten geht nur Konfliktcoaching, das auch von vielen Mediatoren angeboten wird).

Die in der Mediation erforderliche Offenheit birgt natürlich die Gefahr des Missbrauchs in sich. Zwar unterliegt der Mediator nach dem Mediationsgesetz der Verschwiegenheitspflicht und er hat auch ein Zeugnisverweigerungsrecht. Trotzdem kann man – auch wenn in dem Mediationsvertrag entsprechende Regelungen enthalten sind – niemanden daran hindern, Informationen, die er in der Mediationsverfahren erhalten hat, anschließend im Prozess zu verwerten.

Im Falle des Scheiterns einer Mediation ist das gesamte Rechtsverfahren teuerer als ohne Mediation, da die Kosten der vorausgegangenen Mediation auch im Falle des Obsiegens im Prozess nicht erstattbar sind. Und die Beteiligten haben zusätzliche Zeit verloren.

Ein guter Mediator sollte die Parteien eines Konflikts im Erstgespräch auch über diese Nachteile aufklären. Einer der Grundsätze der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktbeteiligten. Eine eigenverantwortliche Entscheidung für oder gegen ein Mediationsverfahren setzt Informiertheit voraus – über die Vorteile der Mediation (die kann jeder Mediator im Schlaf aufsagen) aber auch über die Nachteile.