Das hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden (Pressemitteilung). Es ging um einen früheren hohen Funktionär der NPD, der in einem Wellness-Hotel urlauben wollte. Nachdem zunächst die Buchung über ein Turistikunternehmen durch die Ehefrau des Funktionärs bestätigt wurde, teilte das Turistikunternehmen später mit, dass ein Aufenthalt nicht möglich sei. Auf