Schön wärs gewesen: 61 mal die Vollstreckungsgebühr
In einem WEG-Verfahren war ein Kostenfestsetzungsbeschluss gegen die Wohnungseigentümer über 1.168,92 Euro ergangen. Als die Eigentümergemeinschaft nicht zahlte, drohte der Prozessbevollmächtigte des Gegners in einem Schreiben an den Prozessbevollmächtigten der Eigentümer die Vollstreckung an. Es wurden nicht einmal die einzelnen Eigentümer aufgeführt, sondern „die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft“ sowie die Hausverwaltungsgesellschaft wurden zur Zahlung aufgefordert.
