Dass Betrug am Wähler nicht gleich strafrechtlich Betrug bedeutet, wollen die Linken im Saarland, allen voran Oskar Lafontaine, irgendwie nicht wahr haben.
Sie hatten gegen die saarländische Landtagsabgeordnete Pia Döring Strafanzeige wegen Betrugs erstattet, weil sie nach der Landtagswahl, bei der sie für die Partei Die Linke ein Mandat erobert hatte, und noch vor der konstituierenden Sitzung des Landtags zur SPD wechselte und ihr Mandat mitnahm. Moralisch hatte das sicherlich ein kräftiges Geschmäckle. Aber Betrug im Sinne des § 263 StGB?? Die Linken argumentierten damit, dass der Partei Mandatsträgerbeiträge in der Größenordnung von 30-.000 Euro und der Landtagsfraktion Landtagsgelder von ca. 216.000 Euro. Die Täuschung der Wähler wird damit begründet, dass die Landtagsabgeordnete bereits kurz vor der Wahl beim Beladen eines SPD-Wahlkampffahrzeugs beobachtet worden sei.
Nun die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Sie begründete das damit, dass ein Abgeordneter nur seinem Gewissen unterworfen sei und an Aufträge und Weisungen seiner Partei nicht gebunden sei. Demnach stehe es ihm auch frei, die Partei zu verlassen.
Das wollen die Linken bzw. Oskar Lafontaine nicht akzeptieren. Laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung vom heutigen Tag haben sie nun gegen den Staatsanwalt Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Die Linke hoffe nun, „dass ein Jurist, ein Staatsanwalt oder ein Richter erkennt, dass man das freie Mandat nicht als beliebige Handelsware begreifen kann, mit der der Abgeordnete machen kann, was er will, oder die er meistbietend verhökern kann“, so die Saarbrücker Zeitung.
Nun ja, man kann es ja mal probieren um sich dann als von der Justiz ungerecht behandelt darzustellen. Vielleicht leidet unser Oskar mittlerweile am Michael-Kohlhaas-Syndrom?? Oder es war die einzige Möglichkeit, mal wieder in die Zeitung zu kommen. Wenigstens das ist dann gelungen.
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