Rückwärts in den Crash
Das schaffte eine Autofahrerin (nein kein Vorurteil, das steht so im Urteil) auf dem Gelände einer Tankstelle. Sie wollte zum Verlassen des Tankstellengeländes wenden und fuhr rückwärts ungebremst gegen einen gerade auf das Tankstellengelände gefahrenen stehenden PKW. Dessen Fahrer wollte nun von der Fahrerin, dem Halter und der Haftpflichtversicherung des rückwärts fahrenden Fahrzeugs seinen Schaden
